Blogbeitrag – Donnerstag, 30. September 2021

Schwangerschaft und Berufsleben: Wie werdende Mütter die Schwangerschaft am Arbeitsplatz verkünden

Schwangere Frau am Arbeitsplatz

Du bist endlich schwanger? Herzlichen Glückwunsch! Stellt sich Nachwuchs ein, ist die Freude groß. Aber: Wie sagst du es eigentlich deinem Chef? Und wann ist der richtige Zeitpunkt?

Bist du erst einmal schwanger, verändert sich nicht nur dein Privatleben. Auch im Job werden einige Änderungen auf dich zukommen. Damit du möglichst stress- und sorgenfrei durch deine Schwangerschaft kommst, schützen dich gesetzliche Vorkehrungen. Das bedeutet für dich, dass du dir weder Sorgen um deinen Arbeitsplatz noch um dein Einkommen machen musst. Neben einer Meldefrist beim Arbeitgeber, die du unbedingt einhalten solltest, genießt du viele wichtige Vorteile während dieser aufregenden Zeit.

Gesetzlich geschützt

Gesetzlich geschützt durch Mutterschutz

Dein Partner wird vermutlich die erste Person sein, dem Du die Neuigkeiten verkünden möchtest. Der neue Familienzuwachs wird schließlich auch sein Leben in ein paar Monaten ziemlich auf den Kopf stellen.

In Deutschland gilt: Jede schwangere Frau in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis profitiert vom Mutterschutzgesetz. Dazu zählen selbstverständlich neben der Vollzeitkraft auch Teilzeitangestellte, Auszubildende, Studentinnen und Schülerinnen sowie Geringverdienerinnen und Heimarbeiterinnen. Damit genießen Mutter und Kind während und nach der Geburt ausreichend Schutz. Darunter fallen folgende Bereiche:

  • Kündigungsschutz: gilt während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt
  • Beschäftigungsverbot: gilt bei starker körperlicher Betätigung
  • Entgeltersatzleistungen: gilt, wenn Beschäftigungsverbot in Kraft tritt
  • Arbeitszeiten- und Pausenvorschriften

Gut zu wissen: Wird dein Arbeitsverhältnis aufgrund der Schwangerschaft nicht verlängert, ist dies gesetzeswidrig. Dann hast du die Möglichkeit, juristisch dagegen vorzugehen.

Den Arbeitgeber informieren
Frau informiert Chef über Schwangerschaft

Arbeitgeber informieren: Der richtige Zeitpunkt

Grundsätzlich gilt: Während den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft ist das neue Leben einem erhöhten Risiko von möglichen Komplikationen ausgesetzt. Hast du die sogenannte Drei-Monats-Hürde gemeistert, ist ab der 13. Woche ein guter Zeitpunkt, deinem Arbeitgeber von den schönen Neuigkeiten zu berichten. Ab diesem Zeitpunkt profitierst du bereits vom Mutterschutz. Das bedeutet für dich: Je länger du das Geheimnis für dich behältst, desto später greift der gesetzliche Schutz. Bist du bei deiner Arbeitsstelle besonderen Gefährdungen ausgesetzt oder die Suche nach einem geeigneten Ersatz für dich nimmt längere Zeit in Anspruch, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber nicht allzu lange vor dir herschieben. So gibst du schließlich auch deinem Chef die Chance, rechtzeitig eine geeignete Schwangerschafts-Vertretung für dich zu finden.

Finanzielle Absicherung

Mutterschaftsgeld sorgt für finanzielle Absicherung

Eine finanzielle Absicherung ist für viele Frauen in und nach der Schwangerschaft das Wichtigste. Für sein Neugeborenes möchte man natürlich uneingeschränkt sorgen können. Ein Recht auf Mutterschaftsgeld haben alle Frauen, die vertraglich angestellt und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Zusätzlich muss der Arbeitgeber die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettoverdienst aufstocken. Das Mutterschaftsgeld greift dann, wenn die Zeit des regulären Beschäftigungsverbotes endet. Dazu gehören die letzten 6 Wochen der Schwangerschaft und die ersten 8 Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit erhältst du weiterhin dein durchschnittliches Nettogehalt.

Ideen: Es den Kollegen erzählen
Werdende Mutter im Meeting mit Arbeitskollegen

Schwangerschaft verkünden: Kreative Ideen für deine Kollegen

Zu seinen Arbeitskollegen führt man oft ein enges Verhältnis. Verständlich, dass du die tollen Neuigkeiten auf einzigartige Weise verkünden willst. Da du den berüchtigten Satz „Ich bin schwanger“ wohl nicht allzu oft in deinem Leben aussprechen wirst, kannst du diesen Moment zu einem ganz besonderen machen.

1. Es grüßt das kleine Würmchen

Gibt es in deinen Arbeitsräumen einen Aufenthaltsraum, stelle dort eine Schüssel mit kleinen Fruchtgummiwürmchen auf den Tisch. Zusätzlich klebst du einen kleinen Zettel daneben mit der Aufschrift „Lasst es euch schmecken – von mir und meinem kleinen Würmchen“. Sag allen Bescheid, dass du kleine Leckereien im Aufenthaltsraum platziert hast und warte ab, bis die ersten Glückwünsche der Kollegen bei dir eintreffen. Alternativ kannst du die Fruchtgummiwürmchen auch auf deinem Schreibtisch abstellen und eine Rundmail an die Kollegen verfassen.

2. Platz für zwei

Trägst du aufgrund deines Berufes spezielle Arbeitskleidung, kannst du auch diese wunderbar zur Verkündung der Schwangerschaft nutzen. Wirf doch beim nächsten Mal einfach Sätze in den Raum wie „Für zwei wird das ziemlich eng“ oder „Das wird mir bald nicht mehr passen“. Verdutzte Blicke und große Augen sind garantiert und die Nachfrage wird nicht lange auf sich warten lassen.

3. Neuer Mitarbeiter auf Probezeit

Für diese Art der Verkündung solltest du deinen Chef im Vorfeld informieren. Hier geht es darum, in einer Rundmail an alle Kollegen das Eintrittsdatum eines vermeintlichen neuen Mitarbeiters zu verkünden. Natürlich ist damit der Nachwuchs gemeint. Das Eintrittsdatum ist der errechnete Geburtstermin, welches du in der E-Mail deutlich hervorhebst. Bei der Formulierung sind dir keine Grenzen gesetzt. Sätze wie „Der neue Mitarbeiter hat es auch ohne Bewerbungsgespräch geschafft“ oder „Leider wird er/sie erst in neun Monaten eintreffen“ sollten die Kollegen überraschen.

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